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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 4 KR 338/15   

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https://dejure.org/2017,65136
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 4 KR 338/15 (https://dejure.org/2017,65136)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.06.2017 - L 4 KR 338/15 (https://dejure.org/2017,65136)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - L 4 KR 338/15 (https://dejure.org/2017,65136)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Beitragsberechnung von kapitalisierter Leistung aus der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 4 KR 338/15
    Ergänzend ist im Hinblick auf die Begründung im Berufungsverfahren noch Folgendes anzumerken: Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.03.2010, Az: 12 KR 5/09 R, Rn. 12ff., ist die Bezeichnung der Versorgungsleistung für die Einstufung als Versorgungsbezug nicht entscheidend.

    Der Einführung von § 229 Abs. 1 Nr. 3 SGB V lag die Absicht zu Grunde, alle aus früherer Berufstätigkeit herrührenden Versorgungseinnahmen gleich zu behandeln (BSG, Urt. v. 17.03.2010, Az: 12 KR 5/09 R, Rn. 15, zit. nach juris).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 4 KR 338/15
    Das Vermögen als solches ist durch Art. 14 Abs. 1 GG nicht gegen die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten geschützt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 12.10.1994, Az: 1 BvL 19/90, BVerfGE 91, 207, 220), soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 31.05.1990, Az: 2 BvL 12/88 u.a., BVerfGE 82, 159, 190).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 4 KR 338/15
    Das Vermögen als solches ist durch Art. 14 Abs. 1 GG nicht gegen die Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten geschützt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 12.10.1994, Az: 1 BvL 19/90, BVerfGE 91, 207, 220), soweit es dadurch nicht zu einer grundlegenden Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse kommt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 31.05.1990, Az: 2 BvL 12/88 u.a., BVerfGE 82, 159, 190).
  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2017 - L 4 KR 338/15
    Es ist unerheblich, ob und in welchem Umfang die den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden Aufwendungen von den Versicherten selbst getragen wurden und ob auf die hierfür eingesetzten finanziellen Beiträge bereits Krankenversicherungsbeiträge erhoben worden sind (Klaus Peters in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 229 SGB V, Rn. 45 mit Bezugnahme auf: BSG, Urt. v. 13.09.2006, Az: B 12 KR 5/06 R, Rn. 23, zit. nach juris).
  • BSG, 22.03.2018 - B 12 KR 75/17 B

    Festsetzung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen

    LSG Niedersachsen-Bremen 27.06.2017 - L 4 KR 338/15.
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